Die Fahrstabilität eines Einspurfahrzeuges beruht auf zwei Prinzipien, erstens dem
Prinzip Balance - bei geringen Geschwindigkeiten und zweitens dem Kreiselprinzip bei
höheren Geschwindigkeiten. Interessant wird es, wenn wir das graue Betonband verlassen
und uns dem Höhepunkt des Motorradfahrerdaseins zuwenden - der Kurve.
Anders als beim Zweispurfahrzeug müssen wir Motorradfahrer hier mit einer Kraft zu
Rande kommen, die den Autofahrer zunächst nur am Rande interessiert, der Fliehkraft.
Sie wird wie folgt berechnet:

was praktisch bedeutet, das die Größe der Fliehkraft abhängt von der Masse,
der Geschwindigkeit und dem Radius der zu durchfahrenden Kurve. Zur Kompensation dieser Kraft
legt der Biker sein Fahrzeug in Richtung Kurvenmittelpunkt und erzeugt so eine Gegenkraft,
die sich nach der Formel

berechnet. Um einen aktuellen Schräglagewinkel zu berechnen ist es notwendig das beide
Kräfte entgegengesetzt gleich sind. Also werden beide Formeln gleichgesetzt. Dabei
sehen wir, dass in beiden Formeln die Fahrzeugmasse m erscheint und verschwindet, wenn beide
Formelseiten durch m dividiert werden. Damit ist nachgewiesen, das die Schräglage von
der Masse unabhängig ist. Ein Fahrrad hat bei gleicher Geschwindigkeit in der gleichen
Kurve die gleiche Schräglage wie ein 300 kg Bike.
Nun wird nach der gesuchten Größe dem Neigungswinkel umgestellt:

In folgender Beispielrechnung soll unser Biker mit 80 km/h um eine Kurve mit einem Radius
von 100 Metern fahren. Das entspricht der Situation auf einer kleinen Straße:
(80 km/h wurden in 22,2 m/s umgerechnet)

Diese Schräglage entspricht der im obigen Bilde und beeindruckt noch niemanden.
Interessanter wird das ganze wenn wir die gleiche Berechnung für die doppelte
Geschwindigkeit also 160 km/h durchführen, die berechnete Schräglage
von 70,7° lässt auch die Vertreter der Knieschleiferfraktion in Ehrfurcht
erblassen.
Weitere Schlussfolgerungen daraus in der nächsten Folge.